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Überprüfung bestehender Pensionszusagen für (Gesellschafter-) Geschäftsführer über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

 

Die Pensionszusage als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung unterliegt sehr strengen steuerlichen und arbeitsrechtlichen Anforderungen, die sich im Laufe der Zeit verändert haben. Unternehmer können sich in diesem Zusammenhang nur begrenzt auf eine Art Bestandsschutz verlassen. Vielmehr wird erwartet, dass Unternehmer auf veränderte Rechtssprechungen reagieren und für erforderliche Anpassungen sorgen.

 

Welche Risiken bestehen?

  • Nichtanerkennung der Pensionszusage und steuerpflichtige Auflösung gebildeter Rückstellungen,
  • Fehlende Ausfinanzierung der Zusage, so dass das Unternehmen nachzahlen muss,
  • Eingeschränkte Verkaufsmöglichkeit des Unternehmens, da der Firmenwert durch die Zahlungsverpflichtung erheblich reduziert wird.

 

Wodurch könnte die Pensionszusage gefährdet sein?

  • Es fehlte eine klare schriftliche Vereinbarung.
  • Es fehlt ein oder nicht ordnungsgemäß herbeigeführter Gesellschafterbeschluss.
  • Die berechnete Kapitalleistung reicht aufgrund der gestiegenen Lebenserwartungskosten nicht mehr aus, um dem Unternehmer aus dem Unternehmen eine lebenslange Rente zahlen zu können.
  • Die Rückdeckungsversicherung zahlt aufgrund rückläufiger Überschüsse nicht mehr den erforderlichen Betrag aus (Gesunkene Überschussbeteiligung bei Versicherern von 10-25% innerhalb der letzten Jahre).
  • Es wurde vergessen, die Rückdeckungsversicherung auch für die Rentenphase verpfänden zu lassen.
  • Die Zusage wurde nicht an gestiegene Bezüge angepasst.

 

Verschaffen Sie sich Sicherheit durch ein Kurzgutachten. Wir empfehlen Ihnen die Einschaltung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Versicherungsmathematik in der betrieblichen Altersversorgung. Er zeigt Ihnen auf Honorarbasis* die Risiken Ihrer Pensionszusage auf und hilft Ihnen dabei, diese zu minimieren.

 

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* Je nach Aufwand, ab € 250,-

 

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